Theorie Befähigungsausweise

Werden als Abend oder Wochenendkurse bei der Fahrschule Wallner in Bregenz durchgeführt.
Weitere Kurse auf Anfrage
Theoriekurs Hochseeschein

Wird an 4 Wochenenden mit je 3 Einheiten à 3 UE bei der Fahrschule Wallner in Bregenz durchgeführt.
Weitere Kurse auf Anfrage
Praxis auf Segelyachten
Hier können Sie sich zu einen unserer Ausbildungs-, Meilen- oder Prüfungstörns anmelden, wenn Plätze frei sind.
Buchungen bis zum 29.02.2012 erhalten einen Rabatt von 10 %
Allgemeine Anfrage
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Küste & Hochsee: Praxis
Profitieren Sie von einem erfahrenen Ausbildungsskipper, welcher Sie optimal auf die abschließende Praxis-Prüfung vorbereitet.
Praxis FB1: Watt- und Tagesfahrt bis 3sm
Die Praxisprüfung findet auf dem Bodensee statt. Besitzer eines Binnenpatents (z.B. Bodenseeschifferpatent) benötigen keine Praxisprüfung.
Voraussetzungen für die Praxisprüfung:
- Bestandene Theorieprüfung
- Mindestalter 16 Jahre
- 50 Seemeilen, 1 Nachtansteuerung
Praxis FB2: Küstenfahrt bis 20sm
Wir bieten Ihnen Ausbildung, Meilen und Prüfungstörns in Slowenien/Kroatien an.
Voraussetzungen für die Praxisprüfung:
- Bestandene Theorieprüfung (innert 2 Jahren)
- Mindestalter 18 Jahre
- 500 Seemeilen, 3 Nachfahrten, 18 Bordtage
Praxis FB3: Küstennahe Fahrt bis 200sm
Wir bieten Ihnen Ausbildungs, Meilen und Prüfungstörns in Slowenien/Kroatien an.
Voraussetzungen:
- Bestandene Theorieprüfung (innert 2 Jahren)
- Bestandene Praxisprüfung (FB2)
- 1000 Seemeilen, 300 Seemeilen nonstop Langfahrt, 5 Nachtfahrten, 30 Bordtage
Praxis FB4: Weltweite Fahrt
Wir empfehlen die Segelyacht Adrienne für Ausbildung und Prüfungsfahrt im FB4-Bereich.
Voraussetzungen für die Praxisprüfung:
- Bestandene Theorieprüfung
- 3500 Seemeilen
- 70 Bordtage
- 15 Nachtfahrten und 3 Nachtansteuerungen
- Nonstop Langfahrt über 500 sm (davon 100 sm im FB4-Bereich)
- 6 Gezeitentage
Praxis Schweizer Hochseeschein
Unsere Meilentörns werde von erfahrenen Skipper geleitet und sind auf den Schweizer Hochseeschein abgestimmt.
Anforderungen an die Praxis auf See:
- aktive Beteiligung an Navigation und Schiffsführung
- die Schiffsführerin oder der Schiffsführer muss zur Führung seetüchtigen Schiffes der entsprechenden Kategorie berechtigt sein
- die Stammbesatzung darf nicht mehr als zwei Personen betragen
- bei Ozeanüberquerungen werden insgesamt höchstens 500 Seemeilen anerkannt
- Für den Hochseeausweis für Segelschiffe gilt:
- mind. 18 Bordtage
- 1000 gefahrene Seemeilen, davon mind. 700 nach bestandener Theorieprüfung
- Für den Hochseeausweis für Motorschiffe gilt:
- mind. 10 Bordtage
- 500 gefahrene Seemeilen, davon mind. 400 nach bestandener Theorieprüfung
