Theorie Befähigungsausweise

Werden als Abend oder Wochenendkurse bei der Fahrschule Wallner in Bregenz durchgeführt.
Weitere Kurse auf Anfrage
Theoriekurs Hochseeschein

Wird an 4 Wochenenden mit je 3 Einheiten à 3 UE bei der Fahrschule Wallner in Bregenz durchgeführt.
Weitere Kurse auf Anfrage
Praxis auf Segelyachten
Hier können Sie sich zu einen unserer Ausbildungs-, Meilen- oder Prüfungstörns anmelden, wenn Plätze frei sind.
Buchungen bis zum 29.02.2012 erhalten einen Rabatt von 10 %
Allgemeine Anfrage
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Österreichische Befähigungsausweise
Befähigunsausweise sind gestaffelt nach Fahrtenbereiche:
Fahrtenbereich 1 (FB1) - Watt- oder Tagesfahrt (bis 3 sm, Bootslänge max. 8 m)
Fahrtenbereich 2 (FB2) - Küstenfahrt (bis 20 Seemeilen)
Fahrtenbereich 3 (FB3) - Küstennahe Fahrt (bis 200 Seemeilen)
Fahrtenbereich 4 (FB4) - Weltweite Fahrt
Jeder Ausweis kann direkt erworben werden. FB1 ist nicht Voraussetzung zum Erwerb von FB2 usw.
Derzeit werden in Österreich keine amtlich anerkannten Befähigungsausweise ausgestellt.
Informationen dazu finden Sie auf bmvit.gv.at.
Eine allgemeine Übersicht über Sportbootführerscheine.
Schweizer Hochseeschein

Seit 2007 bieten wir Theoriekurse zur Erlangung des Schweizer Hochseescheines zur Führung von Motor- und Segelyachten an, welcher geografisch und zeitlich unbeschränkt gültig ist.
Eine praktische Prüfung ist nicht erforderlich.
Schweizer Hochseeschein
Berechtigt zum Führen von Motor und/oder Segelyachten auf dem Meer.
Voraussetzungen für den Erwerb des Hochseepatentes sind:
- Bodensee Schifferpatent Kategorie A/D*
- Bestandene Theorieprüfung
- Logbuch gemäß Hochseeausweis-Verordnung
- Erste Hilfe Ausweis
- Attest über Seh- und Hörvermögen
* Sie benötigen Kat. A+D für die Ausstellung des Hochseescheines für Segelyachten.
FB1: Watt- und Tagesfahrt bis 3sm
Berechtigt zur Führung von Wasserfahrzeugen bis 8m Länge in Küstennähe (bis 3 Seemeilen) und auf geschützten Gewässern wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten.
Voraussetzungen:
- Mindestens 16 Jahre
- körperlich und geistig zur Führung eines Bootes geeignet
- Nachweis über Erste Hilfe-Kurs (z.B. Führerschein)
- Seemännische Praxis: 50 Seemeilen und eine Nachtansteuerung
Sind Sie im Besitz eines Bodensee-Schifferpatentes, dann entfällt die Praxisprüfung und es gilt
- BSP Kat. A plus Theorieprüfung FB1 = FB1 für Motorboot.
- BSP Kat. A+D plus Theorieprüfung FB1 = FB1 für Motor und Segelboot.
FB2: Küstenfahrt bis 20sm
Berechtigt zur selbständigen Führung von Wasserfahrzeugen entlang der Küste (bis 20sm).
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
- vollendetes 18. Lebensjahr
- körperliche und geistige Eignung
- Nachweis über Erste-Hilfe Ausbildung
- Seemännische Praxis:
- 500 Seemeilen
- 3 Nachtfahrten mit Nachtansteuerungen
- 18 Bordtage
FB3: Küstennahe Fahrt bis 200sm
Berechtigt zur selbständigen Führung von Wasserfahrzeugen in küstennahen Gewässern (bis 200sm).
Voraussetzungen:
- Fahrtenbereich 2 Niveau
- 1000 Seemeilen
- Nonstop-Langfahrt über 300 sm
- 5 Nachtfahrten
- 30 Bordtage
Für Besitzer des BFA FB2 entfällt die Praxisprüfung.
FB4: Weltweite Fahrt
Berechtigt zum Führen von Wasserfahrzeugen im Fahrtenbereich 4: Weltweite Fahrt.
Voraussetzungen des ÖSV:
- Fahrtenbereich 3 Niveau
- Theorie und Praxisprüfung
- 3500 Seemeilen
- 70 Bordtage
- 15 Nachtfahrten und 3 Nachtansteuerungen
- Nonstop-Langfahrt über 500 sm (davon 100 sm im FB4)
- 6 Gezeitentage






